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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19   

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VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19 (https://dejure.org/2020,12699)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 (https://dejure.org/2020,12699)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 4 S 3240/19 (https://dejure.org/2020,12699)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    a) Eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    a) Eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    Den Darlegungserfordernissen ist hierbei nur genügt, wenn in fallbezogener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dargetan wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten in Vergleich mit Verfahren durchschnittlicher Schwierigkeit als "besondere" darstellen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2016 - 3 S 864/16 -, Juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, Juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    Wird ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und auch vorliegt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.03.2010 - 3 S 1537/08 -, Juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    Das kann regelmäßig nur dadurch erfolgen, dass sich die Antragsbegründung konkret mit der angegriffenen Entscheidung inhaltlich auseinandersetzt und aufzeigt, was im Einzelnen und warum dies als fehlerhaft erachtet wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass ausdrücklich oder sinngemäß eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.08.2010 - 8 S 2322/09 -, Juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2021 - 4 S 2078/20

    Schadensersatzanspruch nach § 48 BeamtStG gegen Bürgermeister

    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20

    Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW

    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier/Rudisile, 38. EL 01/2020, VwGO § 124a Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2020 - 4 S 1749/20

    Kein Anspruch auf Altersgeld nach Rechtskraft eines Strafurteils wegen

    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier/Rudisile, 38. EL 01/2020, VwGO § 124a Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 4 S 2583/20

    Zum Auswahlkriterium "qualitativ hochwertige Promotion" bei der Ausschreibung

    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss im Zulassungsvorbringen zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen wird und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier/Rudisile, 38. EL 01/2020, VwGO § 124a Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 4 S 1809/20

    Rufbereitschaftszeiten des Kriminaldauerdienstes sind in der Regel keine

    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 26.02.2024 - 2 LA 68/23

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

    (vgl. OVG Bln-BBg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH B-W, Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12 sowie Beschl. v. 04.04.2014 - 6 S 1795/13, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20

    Dienstliche Beurteilung einer Justizobersekretärin; Begründungsmangel und

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12 sowie Beschl. v. 04.04.2014 - 6 S 1795/13, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Durchführungsvertrag - Durchführungspflicht;

    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 184/22

    Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung der

    a) Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, sodass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren üblicherweise zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12 sowie Beschl. v. 04.04.2014 - 6 S 1795/13, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Spielhalle; Wettbüro; Nutzungsänderung

  • OVG Bremen, 25.11.2022 - 1 LA 454/21

    Anwendung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes auf Besetzung von Gremien wie

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